Berger & Lambertz     
Anwaltskanzlei  


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12.04.2021

Hartz-IV-Urteil: Das Jobcenter muss Computer oder Laptop finanzieren

Liebe Leute,

das Landessozialgericht in Thüringen hat eine Sozialbehörde zur Zahlung von 500 EUR zur Beschaffung von Computer und Zubehör (in diesem Fall ein Drucker) verpflichtet, damit eine Schülerin während der Corona-Pandemie am Online-Unterricht teilnehmen konnte. Dies war eine Entscheidung im Eilverfahren.
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Die Kosten für den PC/Tablet sind gerade nicht in der Regelleistung enthalten und müssen damit auch nicht angespart werden. Deshalb sind die Kosten auch nicht an die Sozialbehörde zurück zu zahlen und sind als Beihilfe zu bewilligen. 

Ein internetfähiges Smartphone muss übrigens nicht für den Unterricht genutzt werden, da dieses als dafür ungeeignet angesehen wurde.

Hier bei uns in NRW bekommen Hartz-IV-Empfänger nun ebenfalls die Kosten für einen Computer oder Tablet mit Drucker bezahlt, allerdings lediglich pauschal in Höhe von maximal 350 EUR. Die Begrenzung auf diesen Betrag erscheint uns derzeit noch als willkürlich und wenig nachvollziehbar.

Das Amt zahlt 350 EUR aus und der Restbetrag muss dann von dem Hilfebedürftigen selbst beigesteuert werden.

Sollte Ihr Computer/Tablet nebst Drucker mehr gekostet haben, dann sollten Sie gegen den ablehnenden Bescheid (also der Teil über 350 EUR) Widerspruch einlegen.

Sicherlich muss die Sozialbehörde keine überdurchschnittliches Gerät finanzieren und auch gebrauchte Geräte sind in diesem Bereich mit Sicherheit gut nutzbar, allerdings ist es fraglich, ob tatsächlich ein durchschnittliches Gerät nebst Drucker für 350 EUR zu erwerben ist.

Euer Kanzleiteam

Lambertz - 17:03 | Kommentar hinzufügen


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