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12.01.2022

Löschung negativer SCHUFA Einträge

Negative SCHUFA Einträge müssen unter bestimmten Umständen gelöscht werden.

Die SCHUFA ist eine Firma, die das finanzielle Verhalten aller erfasst, die hier in Deutschland gemeldet sind.
Die SCHUFA bewertet die Kreditwürdigkeit der einzelnen Personen. Auf diese Informationen können alle, die ein berechtigtes Interesse daran haben (z.B. Banken, Vermieter), zugreifen.

Deshalb ist es schwer z.B. einen Bankkredit zu bekommen, wenn die eigene SCHUFA Bewertung schlecht ist.
Diese wird schlecht, wenn z.B. Kredite oder monatliche Rechnungen (z.B. Strom, Handy, Fitnessstudio) nicht gezahlt werden, Konten dauerhaft im Soll sind und nicht ausgeglichen werden usw.

Durch die Bewertung drückt die SCHUFA dann aus, wie kreditwürdig eine Person ist, also ob diese voraussichtlich den neuen Kredit oder den Handyvertrag oder die Miete auch zahlen wird oder nicht.
Bei einem negativen SCHUFA Eintrag kommen Schwierigkeiten auf einen zu. Oftmals können keine neuen Handyverträge oder gar Mietverträge geschlossen werden.

Negative Einträge können auch gelöscht werden. Die SCHUFA löscht diese Einträge in der Regel dann, wenn die Forderung komplett beglichen wurde.

Oftmals verläuft allerdings die Kommunikation mit der SCHUFA (als Schuldner und Betroffener) ins Leere und der Eintrag bleibt weiterhin bestehen und damit auch die negative Bewertung.

Schufa.jpgDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte aktuell einen solchen Fall mit einer Löschung zu entscheiden. Aus dem Urteil (VG Wiesbaden 6 K 549/21.W) ergibt sich nun folgendes:

Der Kläger hatte ein Konto bei einem Kreditinstitut und konnte den Soll darauf nicht mehr zurück führen. Die Bank schaltete ein Inkassounternehmen ein und dieses meldete den Vorgang bei der SCHUFA, die einen Negativeintrag beim Kläger vornahm.

Der Kläger fing an Raten zu zahlen und einigte sich später in einem Zivilgerichtsverfahren mit der Bank und führte daraufhin weiterhin die vereinbarten Raten an diese zurück.
Die SCHUFA wurde angewiesen, den Negativeintrag zu löschen, tat dies aber nicht.
Also klagte der Kontoinhaber vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden und bekam Recht. Die SCHUFA muss nun den Negativeintrag löschen.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die SCHUFA die Datenverarbeitung rechtswidrig vorgenommen und die rechtwidrig gespeicherten Daten zu löschen seien.

Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wie hier vor dem Gericht mit der Bank führt zu einem vereinbarten Zahlungsaufschub. Dies hat dann zur Folge, dass eine Eintragung (gemeldet vom Inkassounternehmen) bei der SCHUFA zu einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung führt. Diese Daten sind zu löschen.

Diese Urteil wird nun vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof überprüft.

Grundsätzlich verwaltet die SCHUFA nicht nur negative Informationen, sondern auch positive Informationen.
Wenn ein Kredit aufgenommen wird, dann wird dieser von der Bank in der Regel bei der SCHUFA gemeldet. Auch wird gemeldet, ob der Kreditnehmer diesen Kredit unregelmäßig oder gar nicht 
(Folge: Negativeintrag) oder aber regelmäßig und ohne Probleme (Folge: Positiveintrag) zurück führt.

Anderenfalls bekämen z.B. Hauskäufer, die meistens einen Kredit aufnehmen müssen, Probleme und bekämen keinen Handyvertrag mehr.

Diese Information, dass der Kredit ohne Beanstandung zurückgezahlt wird, ist nämlich auch eine interessante Information für Banken usw.

Durch solche Einträge erhöht sich dann die Kreditwürdigkeit der Person, da davon ausgegangen werden kann, dass diese die Kredite etc. auch ordnungsgemäß zahlt.

Für alle, die an dem eigenen SCHUFA-Score interessiert sind: Für knapp 30 € kann eine Eigenauskunft eingeholt werden. Diese ist elektronisch bei der SCHUFA zu beantragen.

Lambertz - 13:00 | Kommentar hinzufügen

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