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28.03.2022

Einmalige Zuschüsse wegen steigender Energiekosten

Es gilt nun das „Energiekosten-Entlastungspaket“. Die Bundesregierung reagiert auf die erhöhten Energiepreise bei Sprit, Gas und Öl.

Wir haben versucht, die im Paket enthaltenen Zuschüsse aufzulisten. Einige Zuschüsse waren bereits bewilligt, sind mit diesem Paket nochmals geändert und erhöht worden.
Heizkosten.jpgEs kann also sein, dass sich bis zum Sommer nochmals Änderungen ergeben. Diese werden wir dann wieder auflisten und Euch mitteilen. Zumindest zum heutigen Tage gelten die Zuschüsse, die hier unten aufgeführt sind.

• Einmaliger Familienzuschuss von 100 € pro Kind
Dieser Betrag soll mit dem Kindergeld von den Familienkassen ausgezahlt. Wann dieser Betrag gezahlt wird, ist noch nicht ganz klar. Diesen Zuschuss erhalten alle Kinder.

• Einmaliger Zuschuss von 200 €
Diesen Zuschuss erhalten alle Bezieher von SGB II/XII und AsylbewerberLG. Hier wurde die bereits beschlossene Pauschale von 100 € verdoppelt. Der Zuschuss wird im Juli 2022 ausgezahlt.

• Einmaliger Heizkostenzuschuss von 270 € bzw. 350 €
Alleinlebende Wohngeldbezieher erhalten einmalig 270 € für die Heizkosten. Für Zwei-Personen-Haushalte gibt es 350 € und für jedes weitere Familienmitglied werden 70 € gezahlt.
BaföG-Empfänger und Auszubildende, die Sozialleistungen wie z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, bekommen einmalig 230 €. Das Geld soll auch im Sommer dieses Jahres ausgezahlt werden.

• monatlich 20 € für jedes Kind
Ab 01.07.2022 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Haushalt der Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind (SGB II/XII, Kinderzuschlag, AsylbewerberLG) monatlich zusätzlich 20 € als Kindersofortzuschlag. Dieser Zuschlag soll solange gezahlt werden, bis die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

• Einmalig 300 Euro Energiepreispauschale
Dieser Zuschuss ist für alle Arbeitnehmer sowie Selbstständige. Voraussetzung ist eine einkommensteuerpflichtige Tätigkeit, ein Minijob reicht nicht aus. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuervorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

• Absenkung der Energiesteuer auf Sprit
Für 3 Monate werden die Steuern gesenkt, was bei Benzin 0,30 € und bei Diesel 014 € weniger an Kosten ausmachen soll.
Die Fernpendlerpauschale wird rückwirkend zum 01.01.2022 auf 0,38 € erhöht. Dies gilt dann ab dem 21. gefahrenen Kilometer.

Wir warten mal ab, ob diese Zuschüsse auch wie angekündigt ausgezahlt werden oder ob sich noch bis zum Sommer 2022 Änderungen ergeben.

Lambertz - 09:34 | Kommentar hinzufügen

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