Berger & Lambertz     
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11.04.2022

Neue Regelungen für Vermieter und Mieter

Es gibt einige Änderungen für Mieter und Vermieter.

Eine neue Heizkostenverordnung ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Wir stellen hier die größten Änderungen vor:
Heizkosten.jpg

Ablesen der Verbrauchsdaten:
Wenn es um die Ermittlung der Heizkosten geht, dann müssen die Firmen in den meisten Fällen noch einen Termin mit den Mietern vereinbaren und dann die Daten direkt in der Wohnung an den Geräten ablesen.
Dies soll sich nun ändern.

In neuen Wohnungen dürfen nur noch sogenannte fernablesbare Geräte verbaut werden. Die alten Geräte müssen bis Ende 2026 vom Vermieter ausgetauscht werden.

Dies fernablesbaren Geräte haben den Vorteil, dass die Messung dann per Funk passiert und die Ableser sich dafür nur noch in der Nähe der Wohnung aufhalten müssen. Es muss kein persönlicher Termin zum Ablesen mehr vereinbart werden.

Informationspflicht durch den Vermieter:
Der Vermieter hat den Mieter monatlich über den Heizkostenverbrauch zu informieren. Diese Pflicht besteht derzeit nur bei fernablesbaren Geräten.

Dies soll den Mieter dazu anhalten, bewusster mit seinem Energieverbrauch umzugehen und ggf. sogar Energie zu sparen.

Der monatliche Heizkostenverbrauch kann auf ganz unterschiedliche Weise an den Mieter gelangen: per Brief, per Mail, per App oder sonst ein Medium.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Verletzung dieser Pflicht der Mieter die Möglichkeit hat, die später dann insgesamt abgerechneten Heizkosten um 3 % zu kürzen.

Diese Kürzung ist auch möglich, wenn der Vermieter nicht bis Ende 2026 auf fernlesbare Zähler umgerüstet hat.

Kabelfernsehen:
Der Vermieter hat meistens einen eigenen Vertrag zum Kabelfernsehen und kann diese Kosten dann auf die Mieter als Nebenkosten weiterleiten.

Diese Möglichkeit fällt nun weg.

Maximal bis zum 30.06.2024 kann der Vermieter (bei einem bis dahin laufenden Vertrag) die Kabelgebühren an die Mieter weitergeben. Danach kann er dies nicht mehr.
Ab dann sind die einzelnen Mieter für das eigene Kabelfernsehen verantwortlich und müssen einen eigenen Vertrag schließen.

Am besten fragen die Mieter bei ihrem Vermieter nach, wie lange der derzeitige Kabelvertrag noch läuft, damit keine böse Überraschung erlebt wird und sich rechtzeitig um einen eigenen Vertrag gekümmert werden kann.

Lambertz - 09:00 | Kommentar hinzufügen

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