Mit unserem Blog wollen wir Sie immer auf dem Laufenden halten.
01.08.2022
Schulbeginn - wer zahlt die Schulbücher und -materialen eigentlich?
Das erste Schuljahr oder auch ein weiters Schuljahr stehen ab dem 10.08.2022 für die I-Dötzchen und alle anderen Schüler an.
Das bedeutet aber nicht nur Freude sondern insbesondere bei einigen Eltern auch die Angst vor den Kosten der Schulbuchbeschaffung und der Materialien.
Gerade in der heutigen Zeit, in der alles teuer wird, können die Kosten für die Bücher und die anderen Materialen schon einmal Familien an den Rand der Finanzierbarkeit bringen, vor allem wenn mehrere Kinder zu versorgen sind.
Der Gesetzgeber hat auf Druck des Bundessozialgerichts nun endlich reagiert und das SGB II (also Hartz4) und auch SGB XII (also die Grundsicherung) haben die Übernahme der Schulbuchkosten in tatsächlicher Höhe als Anspruch aufgenommen.
Wichtig zu wissen: Diese Kosten sind nicht in der ausgezahlten Schulgeldpauschale von 156 € (104 € zum Beginn des Schuljahres, also jetzt Ende Juli und 52 € dann nochmals im Februar zum 2. Halbjahr) enthalten.
Deshalb gibt es bei den Büchern die Möglichkeit, nach Erhalt des Elternbriefs einen Antrag bei der Behörde auf Bewilligung zu stellen. Nach Kauf kann mit dem Kassenbon mit der Behörde „abgerechnet werden“.
Sogenanntes „Bastelgeld“, was in den (meisten) Grundschulen zu zahlen ist, ist in der Schulgeldpauschale von 156 € enthalten. Nicht hingegen die Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge (Zoo, Museum, etc.).
Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge können im Wege der Bildung und Teilhabe (kurz BuT) unter Einreichung entsprechender Belege bei der Behörde geltend gemacht werden.
Es darf noch erwähnt werden, dass die meisten Schulen einen Förderverein haben, der zu Beginn des Schuljahres für Kinder aus sozial schwachen Familien Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Radiergummis, Anspitzer usw. kostenlos ausgeben.
Genaue Informationen findet Ihr mit Sicherheit auf den Internetseiten der Schulen.
Nun hoffen wir, dass alle Schüler gut ausgestattet ins neue Schuljahr starten können und dass der Unterricht normal und ohne Beeinträchtigung durch Corona starten kann.
Euer Kanzleiteam
Lambertz - 12:03 | Kommentar hinzufügen
Kommentar hinzufügen
Die Felder Name und Kommentar sind Pflichtfelder.