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23.08.2022
Verkehrsunfall - was nun?
Ein Verkehrsunfall kam jedem passieren. Dabei kommt es dann darauf an, dass man sich bestmöglich verteidigt und seine Ansprüche vollumfänglich geltend macht.
Meist hat der Unfallbeteiligte keine genaue Ahnung, was nun auf ihn zukommt oder was es zu beachten gibt.
Dafür gibt es Anwälte, die im Verkehrsrecht eingearbeitet sind und die genauen Vorschriften kennen und die Rechte der Unfallbeteiligten auch durchzusetzen weiß.
Nach einem Verkehrsunfall ist vor allem der Geschädigte stark gefordert, da er sich mit der gegnerischen Versicherung auseinander setzten muss.
In der Regel weiß der Geschädigte nicht, was er neben seinem Schaden noch so alles geltend machen kann und was er von der gegnerischen Versicherung alles bezahlt bekommt.
Positionen wie Wertminderung, Kosten für einen Leihwagen oder Abschleppdienst sowie Nutzungsausfall sind in der Höhe an bestimmte Richtlinien gekoppelt. Auch die Reparaturdauer spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung des Schadens.
Gleiches gilt für die Beauftragung eines Sachverständigen. Die Höhe des tatsächlichen Schadens muss festgestellt werden. Dies kann in der Regel nur ein Sachverständige. Aber ein Sachverständige kostet auch Geld.
Gegebenenfalls muss Schmerzensgeld und ein Verdienstausfall berechnet und geltend gemacht werden.
Je höher der Schaden ist, desto mehr wird die gegnerische Versicherung versuchen, bei der Unfallabwicklung möglichst viel zu sparen. Dies ist leider unsere Erfahrung.
In keinem Fall sollte der Unfallbeteiligte/Geschädigte die Unfallabwicklung alleine der gegnerischen Versicherung überlassen. Dies ist in der Regel wirtschaftlich nachteilig.
Hier kommen wir ins Spiel. Unsere Rechtsanwältin Frau Berger ist auf dem Gebiet des Verkehrsrechts äußerst versiert und eingearbeitet.
Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls und machen den gesamten Schaden sowie die Kosten und Folgekosten unmittelbar bei der gegnerischen Versicherung geltend. Bei einem Verkehrsunfall mit Auslandsbezug kümmern wir uns um die Versicherung, die hier in Deutschland eintrittspflichtig ist.
Die Einschaltung unserer Rechtsanwältin Frau Berger wird auch verhindern, dass die Versicherung unberechtigterweise Kürzungen vornimmt.
Euer Kanzleiteam
Lambertz - 14:31 | Kommentar hinzufügen