Berger & Lambertz     
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15.11.2022

Bürgergeld wurde abgelehnt - was nun?

Das Bürgergeld wurde (vorerst) abgelehnt – was passiert jetzt mit Hartz IV ab Januar 2023?

Die derzeitige Regierung hat den Gesetzesentwurf zum Bürgergeld und damit zur Ablösung von Hartz IV gefertigt und dem Bundesrat zum Beschließen vorgelegt. Es kam allerdings zu keiner Einigung und einige Bundesländer lehnten den Gesetzesentwurf in dieser Fassung ab. Hauptprobleme für die ablehnende Haltung waren das hohe Schonvermögen und fehlende Sanktionen bei ausbleibender Mitwirkung und Pflichtverletzungen.

Bei diesem Vorgang wurde natürlich der gesamte Gesetzesentwurf abgelehnt und damit zunächst auch die bereits angekündigte Regelleistungserhöhung auf monatlich 502 € für einen Alleinstehenden.

Grundsätzlich stimmten alle Länder dieser Erhöhung zu, dennoch kann das Gesetz nur „als Ganzes“ verabschiedet werden. Die Erhöhung der Regelleistung ab Januar 2023 kann deshalb derzeit nicht kommen.

Aber was passiert denn nun mit der angekündigten Erhöhung der Regelleistung ab Januar 2023 und dem Gesetzesentwurf insgesamt?
Brgergeld.jpg

Die Bundesregierung kann nun den sogenannten Vermittlungsausschuss anrufen.
Dieser ist ein Gremium, bestehend aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages. Dieses Gremium soll einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat finden. Dies setzt natürlich eine gewisse Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten voraus.

In den nächsten Tagen werden also hoffentlich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses versuchen, zu einer tragfähigen Einigung zu kommen, damit das Gesetz noch in 2022 verabschiedet werden kann.

Sollte es zu einer Einigung kommen, dann kann das Gesetz in der geänderten Fassung umgesetzt werden und die Regelleistung kann angehoben werden.

Die Einigung muss allerdings spätestens bis Ende November vorliegen, denn ansonsten wird es äußerst knapp mit einer Umsetzung und In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes ab Januar 2023. Bei der Umsetzung eines Gesetzes müssen nämlich noch eine Reihe von meist formellen Voraussetzungen erfüllt werden, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

1. 
Es kann deshalb passieren, dass die Regelleistung von derzeit 449 € (Alleinstehender) nicht angehoben wird, weil der Gesetzesentwurf und die Ablehnung die Erhöhung quasi blockiert.

2.
Es kann dann aber sein, dass die Regelleistung erhöht wird im Rahmen der bekannten Regelbedarfserhöhung. Es wurde ausgerechnet, dass die Regelleistung dann auf 469 € für einen Alleinstehenden steigen muss. Diese Erhöhung orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung in der Zeit von Sommer des Vorvorjahres bis zum Sommer des Vorjahres. Also wird heute die Zeit von Sommer 2020 bis Sommer 2021 berücksichtigt. Die derzeit hohe Inflation zusammen mit der aktuell herrschenden Energiekrise in 2022 ist dabei dann aber gar nicht berücksichtigt.

3.
Die dritte Möglichkeit wäre, dass es doch noch zu einer rechtzeitigen Einigung kommt und die Regelleistung dann auf monatlich 502 € steigt.

Was genau ab Januar 2023 gilt, können wir heute leider nicht sagen.

Leider hat der Bundesrat noch keine Protokollabschrift aus der letzten Sitzung veröffentlicht, sodass wir über die Wohngeldreform und auch Kindergelderhöhung keine Informationen vorliegen haben.

Auch diese Punkte lagen dem Bundesrat zur Entscheidung vor.

Bei der Wohngeldreform soll es z.B. ebenfalls eine kräftige Erhöhung geben und die Berechnungsmodule sollen sich wohl ändern. Auch sollen die Heizkosten nun Berücksichtigung finden.

Das Kindergeld soll sich für jedes Kind auf monatlich 250 € erhöhen, wobei es bei einer Anrechnung im Rahmen des SGB II derzeit bleiben wird.

Sobald klar ist, was ab Januar 2023 gilt, werden wir darüber berichten.

Euer Kanzleiteam

Lambertz - 16:37 | Kommentar hinzufügen


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