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13.06.2023
Weitere Änderungen im Bürgergeld (SGB II) ab 01.07.2023
Zum 01.07.2023 treten die weiteren Änderungen des Bürgergeldes in Kraft.
Die Änderungen wurden gestaffelt. Die ersten Änderungen gelten bereits seit Januar 2023, der Rest folgt nun zum Juli.
Die angekündigten Änderungen sind für z.B. Erwerbstätige und Schüler besonders interessant.
Die größten und für uns wichtigsten Änderungen stellen wir hier kurz vor:
Ferienjob/Einkommen als Schüler/Student etc.
Menschen unter 25 Jahre dürfen das Geld aus Ferienjobs komplett behalten.
Menschen unter 25 Jahre dürfen das Einkommen aus einem Schülerjob oder Studentenjob/beruflichen Ausbildung/Taschengeld aus FSJ bis zur Grenze 520 € behalten und es wird nur darüber hinaus angerechnet.
Freibeträge Erwerbseinkommen
Die Freibeträge für Erwerbstätige werden erhöht. Bei einem Einkommen von 520 € bis 1.000 € dürfen dann 30 % behalten werden (bisher waren es 20 %). Das ist eine Erhöhung der Leistungen von monatlich 48 €.
Die anrechnungsfreie Ehrenamtspauschale wird auf 3.000 € jährlich/250 € monatlich erhöht.
Eingliederungsvereinbarung
Die „Eingliederungsvereinbarung“ hat ausgedient und an ihre Stelle tritt der „Kooperationsplan“. Dies ist ein „roter Faden“ der Eingliederung und wird gemeinsam mit dem zuständigen Sachbearbeiter erarbeitet.
Wenn dabei Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden.
Es wird ein ganzheitliches Coaching angeboten, was in Anspruch genommen werden kann. Wie sich dieses Coaching ausgestaltet, ist noch nicht klar, wird von den einzelnen Kommunen noch erarbeitet werden.
Weiterbildungsgeld und -prämie/Bürgergeldbonus
Es gibt zusätzlich monatlich 150 € mehr Bürgergeld während der Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung (Weiterbildungsgeld).
Es gibt zusätzlich monatlich 75 € mehr Bürgergeld (Bürgergeldbonus) während der Teilnahme an einer Maßnahme (Dauer ab 8 Wochen), die langfristig die Jobchancen verbessert.
Gleichzeitig wird die Weiterbildungsprämie entfristet. Die Weiterbildungsprämie (bis zum 2.500 €) wird für eine erfolgreiche Zwischen- oder Abschlussprüfung im Rahmen einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gezahlt
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ist komplett anrechnungsfrei.
Erbschaft
Erbe ist nicht mehr Einkommen, sondern grundsätzlich Vermögen.
Übergangsgeld
Während einer medizinischen Reha wird Bürgergeld weitergezahlt. Der Antrag auf Übergangsgeld entfällt.
Lambertz - 11:00 | Kommentar hinzufügen
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