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01.09.2023
Die neue Kindergrundsicherung
Die neue Kindergrundsicherung - was bringt es?
Ab 2025 soll es losgehen und die Kinderarmut soll bekämpft werden mit der sogenannten Kindergrundsicherung.
Was genau die Bundesregierung damit meint, haben wir hier zusammengestellt.
Kindergrundsicherung:
Kindergarantiebetrag: 250 €
und
Kinderzusatzbetrag: Je nach Alter des Kindes und nach Familieneinkommen gestaffelt.
Die Kindergrundsicherung soll in Zukunft sämtliche relevanten bisherigen Leistungen grundsätzlich zu einer Leistung zusammenfassen. Diese soll dann aus zwei Teilen bestehen.
Der 1. Teil ist der Kindergarantiebetrag. Dieser ist einkommensunabhängig, also soll jedes Kind diesen Kindergarantiebetrag erhalten. Dieser ersetzt also das bisherige Kindergeld, die Höhe bleibt mit derzeit 250 €.
Daneben soll es den 2. Teil, den Kinderzusatzbetrag, gegeben. Dieser wird gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern. Hier sollen besonders Alleinerziehende bestärkt werden, da Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen.
In welcher Höhe hier Leistungen zu erwarten sind wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt.
Interessant ist, dass der bisherige Kinderzuschlag und der Betrag für Kinder, deren Eltern Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, in diese Leistung aufgenommen wird, also von dieser Leistung ersetzt wird.
Ebenfalls sollen Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) darin enthalten sein. So soll z.B. das Schulstarterpaket einfacher zu beantragen sein und es soll in den nächsten Jahren zusätzlich ein „Kinderchancenportal“ aufgebaut werden. Welche genauen Aufgaben dieses Kinderchancenportal haben wird, wird derzeit ebenfalls noch nicht gesagt.
Die gesamte Kindergrundsicherung soll online und einfach zu beantragen sein. Es soll künftig nur noch eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben. Diese Anlaufstelle soll dann der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit sein. Es soll automatisiert geprüft werden, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
Start der Kindergrundsicherung soll Anfang 2025 sein.
Die Kindergrundsicherung erhalten – wie bisher – alle Kinder bis 18 Jahre, während der Ausbildung (maximal bis 25 Jahre), während des Studiums (maximal bis 27 Jahre) und Kinder, die kein eigenes Einkommen haben und ausbildungssuchend sind.
Genauere Angaben zur Kindergrundsicherung und zum Kinderchancenportal können wir leider noch nicht machen, da ein Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt. Die Bundesregierung wird diesen in den nächsten Wochen bzw. Monaten erarbeiten müssen. Sobald wir diesen vorliegen haben, werden wir darüber gesondert berichten.
Euer Kanzleiteam
Lambertz - 10:11 | Kommentar hinzufügen
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